Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

1. Buchungsanfrage

 

Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Beherbergungsvertrages verbindlich an. Der Vertrag gilt abgeschlossen, sobald das Appartement mittels einer Buchungsbestätigung zugesagt wurde.

 

 

2. Bereitstellung des Appartements und Obliegenheiten des Gastes

 

Das reservierte Appartement steht Ihnen am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Bereitstellung ausnahmsweise nicht um 16.00 Uhr erfolgt. Abreise bis spätestens 10.00 Uhr, auch der PKW- Stellplatz ist zur Verfügung zu stellen und die Wohnungsschlüssel wie im Vertrag mitgeteilt abzugeben. Das Objekt ist bei Abreise besenrein mit abgewaschenem, sauberem Geschirr und entsorgtem Müll zu verlassen.  Der Geschirrspüler ist sauber und ausgeräumt zu hinterlassen. Bei verspäteter Abreise werden zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt.

 

 

3. Reise - Rücktrittsversicherung

 

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

 

 

4. Anzahlung/Restzahlung

 

Mit Vertragsabschluss = Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung des Reisepreises von 30% innerhalb von 7 Tagen an uns zu zahlen. Sie wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Die Restzahlung des Rechnungsbetrages bitten wir 40 Tage vor Reiseantritt unserem aufgeführten Konto gutzuschreiben. Der Vermieter ist nur dann an die Buchungsbestätigung gebunden, wenn die Zahlungen in genannter Höhe auf dem Geschäftskonto vor Anreise eingegangen sind. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen. Bei kurzfristigen Reservierungen, weniger als 14 Tage, ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtpreis vor Anreise zu zahlen. Sollte eine Teilzahlung oder die Gesamtsumme nicht fristgerecht eingehen, wird der gebuchte Reisezeitraum wieder freigegeben.

 

 

5. Rücktritt vom Vertrag/Schriftform

 

Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist ausgeschlossen. Die Rücktrittserklärung bzw. Reisestornierung muss schriftlich erfolgen. Nach § 537 BGB wird der Mieter von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen bzw. derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt. Üblicherweise wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Vermietung der Ferienwohnung pauschal mit 10% des Unterkunftspreises  als angemessen anerkannt.
Bei Stornierungen gewähren wir folgende Fristen/Erstattungen:
90% ab Buchungsbestätigung bis 90 Tage vor Reiseantritt
50% vom 89. Tag bis 50. Tag vor Reiseantritt
10% vom 49. Tag bis 0 Tage vor Reiseantritt

 

 

6. Vertragsübertragung

 

Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

 

 

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

 

Nehmen Sie die vertraglichen Leistungen infolge verspäteter Anreise oder früherer Abreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Eine Teilerstattung kann nur bei Wiederbelegung erfolgen.

 

 

8. Haftung und Pflichten

 

Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Abweichungen vom Vertrag bedürfen  einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder ein. Im Falle einer Über- bzw. Mehrbelegung sind wir berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Über- bzw. Mehrbelegung zu verlangen. Sie verpflichten sich zugleich für Ihre Mitreisenden das Objekt pfleglich zu behandeln. Sie haften im vollen Umfang für verursachte Schäden in dem Mietobjekt oder seinen sonstigen Einrichtungen. Eltern haften für Ihre Kinder. Wir empfehlen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung durch eingebrachte Sachen Ihrerseits einschließlich PKW. Die Einbringung des eigenen Eigentums in das Mietobjekt einschl. der Einstellung des PKW auf dem Parkplatz, sowie Unterstellplatz erfolgt auf eigene Gefahr. Sie werden gebeten, unmittelbar nach Ankunft eventuelle Beanstandungen umgehend an den Vermieter mitzuteilen. Bei Auszug muss das Objekt mit allem Zubehör von Ihnen in einem ordentlichen Zustand verlassen werden. Bei nicht ordnungsgemäß hinterlassenem Appartement, sind wir berechtigt, den Mehraufwand der entstehenden Kosten zu berechnen. Sie verpflichten sich weiter, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten. Ansprüche und Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäß erhaltener Reiseleistungen sind unverzüglich, noch während des Aufenthaltes gegenüber dem Vermieter schriftlich anzuzeigen. Haustiere sind in unserer Unterkunft nicht gestattet. Für jede, durch eingebrachte Haustiere verursachte Schäden oder Verschmutzungen, haftet ausschließlich der einbringende Gast, bzw. Vertragspartner gesamtschuldnerisch. Zusätzliche Reinigungskosten werden mit einer separaten Pauschale von 150,00€ verrechnet.

 

 

9. Gewährleistung, Ausschluss Frist

 

Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung sind Sie verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Ansprüche Ihrerseits entfallen nur dann nicht, wenn die Ihnen obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Sie sind verpflichtet, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats ab vertraglich vorgesehenem Ende der Belegung, gegenüber dem Vermieter geltend zu machen.

 

10. Rücktritt des Vermieters

 

Wir können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn ein vertragswidriges Verhalten – trotz Abmahnung – die auch mündlich erfolgen kann, vorliegt, so dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, daraus folgt der sofortige Auszug aus dem Objekt. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objektes und des Inventars und bei nichtangemeldeten Personen oder Haustieren. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Gesamtpreis, wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Belegung des Objektes erlangen.

 

 

11. Sonstiges, Verjährung

 

Ihre Ansprüche uns gegenüber, gleich aus welchem Rechtsgrund, jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, verjähren nach 24 Monaten. Diese sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise geltend zu machen. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung  vor- und nachvertraglicher Pflichten und den Nebenpflichten aus dem Vertrag. Eine  Abtretung aller Ansprüche Ihrerseits im Zusammenhang mit dem Vertrag sind ausgeschlossen. Sollten einige vorstehende Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so behalten die übrigen Bestimmungen Ihre Gültigkeit und die Wirksamkeit des Vertrages bleibt unberührt.

 

 

12. Kurtaxe

 

Kurtaxbeträge sind im Reisepreis nicht enthalten. Für den Aufenthalt ist eine Kurtaxe lt. Satzung der Gemeinde Westerdeichstrich zu entrichten.

 

 

13. Zahlungspflichtige Buchung/Vertrag

 

Die Mindestmietdauer beträgt 2 Übernachtungen.

 

 

14. Datenschutz

 

Die Datenschutzbestimmungen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Link auf unserer Internetseite.